Tierschutzverein 1985 Schifferstadt und Umgebung e.V. Tiere sind keine Geschenkartikel für Weihnachten ! / Keine Tierqual für das Festessen ! |
Der Tierschutzverein Schifferstadt und Umgebung informiert aus aktuellem Anlass und auch im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest. Zunächst sind die Weihnachtsfeiertage mit ihrem Stress und Trubel denkbar unge-eignet, um ein Tier in die neue Familie einzubringen. Man kann sich nicht genügend auf das neue Familienmitglied einstellen zwecks Zeitmangel. Wollen Sie ein Tier verschenken, so lesen Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Zeilen. Prüfen Sie dabei, ob die aufgeführten Punkte ohne Einschränkung positiv bewertet werden können. - Ist der (die) zu Beschenkende in der Lage, das Tier in verantwortungsvoller und artgerechter Weise zu halten? - Ein Tier kann sehr viel Freude, aber auch Arbeit und Geld bedeuten (Pflege, Futter, Tierarztkosten, wie z.B. Impfungen, Kastrationen/Sterilisationen, Krankheit usw.) - Unbedingt vorher klären, wer das Tier während der Urlaubszeit betreut, wenn man es nicht mitnehmen kann oder will. - N i e m a l s ein Tier als Überraschungsgeschenk! präsentieren. Vorher klären, ob ein solches Geschenk die Zustimmung a l l e r Familienmitglieder findet. - Wird das Tier nicht auf Dauer lästig? Es ist ein lebendiges Wesen, das Zuwendung, vor allem Streicheleinheiten und Pflege braucht, hat man die Zeit dazu? - Tiere empfinden genau wie wir Menschen Schmerzen und auch Ängste! Kann man das von dem neuen Lebewesen fernhalten? - Welche Bedürfnisse haben z.B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster oder unsere gefiederten Freunde? Jedes einzelne dieser Tierarten haben andere Lebensbedingungen, über die man sich vorher kundig machen sollte und muss! Man möchte ja schließlich, dass sich der zukünftige Mitbewohner in der neuen Familie wohlfühlt! - Keine exotischen Tiere erwerben! Mit der Anschaffung solcher Tiere trägt der Käufer direkt an ihrer Ausrottung bei und leistet außerdem der Tierquälerei Vorschub, da selten eine artgerechte Haltung möglich ist. In vielen Fällen verstößt der Käufer dabei gegen das Artenschutzgesetz und macht sich somit strafbar. Es warten so viele Tiere in den Tierheimen oder auch beim örtlichen Tierschutzverein auf ein neues Zuhause, darunter auch ungewollte „Geschenke“ vom letzten Weihnachtsfest bzw. vom letzten Urlaub. Die Auswahl reicht vom Hamster, Meerschweinchen, Hasen über Katze bis zum Hund usw. Generell gilt: Im Zweifelsfalle lieber ein Stofftier an Kinder verschenken, denn lebende Tiere sind k e i n S p i e l z e u g ! Hier sind auch die Eltern bzw. Erwachsenen gefordert. Bitte machen Sie Ihren Kleinkindern klar, dass man mit Tieren behutsam umgeht. Es gibt ein Sprichwort: Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie Du den Schmerz!! Das sollten Kinder von klein auf von den Erziehungsberechtigten lernen. An alle Katzenhalter ergeht der eindringliche Appell, ihre Katze (männlich/ weiblich) sterilisieren bzw. kastrieren zu lassen. Nur damit kann die Katzenflut und das damit oft verbundene Tierelend spürbar gemildert werden. Informationen dazu und zu allen anderen Tierschutzthemen erhalten Sie unter Tel. 06235-1202 oder 06235-3515. Keine Tierqual auf der Festtagstafel: Weihnachten ist das Fest der Liebe und ein festliches Weihnachtsessen für die Familie gehört oft selbstverständlich dazu. Unser gemeinsames Engagement, dass Produkte, die mit Tierleid verbunden sind, nicht in Küchen und Esszimmer gehören, setzt sich auch an den Feiertagen fort. Beim Gedanken an die Herkunft des traditionellen Festtagsessens vergeht Tierschützern oft der Appetit. „Delikatessen“ wie Gänse- und Entenbraten, Gänse- und Entenstopfleber sollte ein Tabu sein, da diese mit Zwangsfütterung verbunden ist und somit die Tiere bis zu ihrer Schlachtung ganz grausam gequält werden! Auch die Kaninchen sind mit grausamen Haltungsbedingungen verbunden. Das gilt auch für viele anderen Tierarten. „Was als knuspriger Braten serviert wird, hat oft einen langen, leidvollen Weg hinter sich. Um die Intensivhaltung zu verschleiern, werden die Tiere zum Teil mit irreführenden Bezeichnungen angeboten. Tierschützer fordern ein Ende der tierquälerischen Haltung, auch verbindliche Gesetze zur Haltung von Gänsen, Enten und Kaninchen müssen aufgestellt werden. Auf der Suche nach einem „besonderen Festmahl“ für die Familie greifen immer mehr Menschen auf das Fleisch von exotischen Tieren zurück, wie z.B. Straußen- oder Känguruhfleisch: diese Tiere können beispielsweise in Deutschland nicht artgerecht gehalten werden und leiden unter dem hiesigen Klima! Wer beim Festtagsmenü nicht auf Fleisch von Gans oder Ente verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen für Mastgeflügel achten: „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“. Diese Markierung steht für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Auch bei den Zutaten für Kuchen und Plätzchen hat der Verbraucher die Macht, „nein“ zur Tierquälerei zu sagen, indem er zu Produkten aus artgerechter Tierhaltung greift und auf Eier aus der Käfighaltung verzichtet. Also kein Ei mit „3“ = Käfighaltung! |
19.12.2011 |